Bedarfsbeträge |
ohne eigenen Hausstand |
mit eigenem Hausstand |
BAföG-Grundbetrag | 454 € | 723 € |
Krankenversicherung und Pflegeversicherung | 109 € | 109 € |
Anmerkung 1: Das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet!
Anmerkung 2: Bis zu 450,-- EUR (Brutto) anrechnungsfreier Nebenverdienst pro Monat sind erlaubt!
Anmerkung 3: Eigenes Vermögen bis 8.200 EUR wird nicht auf das BAföG angerechnet! Für verheiratete bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Auszubildende sowie für Auszubildende mit Kindern erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag für jede der genannten Personen jeweils um 2.300 Euro.
Sachkundige Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Oberhausen (siehe Kontakt - Adressen).